Fachbegriffslexikon

Buchstabe L

Längswerk, auch Parallelwerk (nicht: Leitwerk)

In Fließrichtung liegendes Regelungsbauwerk zur seitlichen Begrenzung des Abflussquerschnittes.

Quelle: DIN 4054

Leertiefgang bzw. Leertauchung

Mittlerer Tiefgang eines unbeladenen Schiffes in Ruhe (relativ zur Wasseroberfläche), wenn keine Vertrimmung auftritt, d. h. wenn Bug- und Hecktiefgang gleich sind.

Einheit: dm, m

Leichter

Ein Leichter ist ein Lastkahn ohne eigenen Antrieb und wird von einem Schubschiff im Schubverband oder Motorschiff im Koppelverband geschoben. Im Schubverband können von einem Schubschiff mehrere Leichter geschoben werden.

Quelle: www.binnenschiffe-rheinruhr.de