Ausbau eines Fließgewässers mit Einbau von Staustufen, z. B. zur regenerativen Energiegewinnung aus Wasserkraft. s. a. Gewässerregelung, Flussregelung. Im Verkehrswasserbau dient die Stauregelung u. a. zur Erhöhung der Wassertiefen, bzw. Fahrrinnentiefen.
Quelle: DIN 4054